FAQs "Formalitäten & Anreise"


 

Bevor Sie Ihr Studium am Europa-Institut der Universität des Saarlandes beginnen, können Sie bereits einige Formalitäten vorab erledigen und sich somit optimal auf Ihren Aufenthalt in Saarbrücken vorbereiten. Das Team des Europa-Instituts berät und unterstützt Sie sehr gerne bei Ihrer Planung. Unter application@europainstitut.de können Sie Ihre Fragen an uns richten oder einen persönlichen Termin zur Beratung online oder per Telefon vereinbaren.

Wir haben für Sie bereits FAQs zu verschiedenen Themenschwerpunkten zusammengestellt, die Ihnen bei einer ersten Übersicht bei der Orientierung behilflich sein können:

Anreise nach Saarbrücken und Transport

Hier finden Sie alle Informationen zur Anreise nach Saarbrücken und zur Universität des Saarlandes.
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit Ihrem Studierendenausweis, den Sie bei Ihrer Immatrikulation erhalten, können Sie sämtliche öffentliche Verkehrsmittel nutzen. In dem Betrag sind sowohl der Sozialbeitrag als auch der Beitrag für das so genannte Semesterticket enthalten, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Der Ausweis gilt nur für öffentliche Verkehrsmittel und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Das Semesterticket ist jeweils nur ein Semester lang gültig! Also vom 1. Oktober des aktuellen Studienjahres bis 30. März des folgenden Studienjahres sowie dann nachfolgend vom 1. April bis 30. September. Für das zweite Semester muss der Sozialbeitrag sowie der Beitrag für das Semesterticket erneut entrichtet werden und danach der Studierendenausweis aktualisiert werden.

Das Semesterticket gilt in allen Bussen und Nahverkehrszügen (RB, RE und Saarbahn) im Saarland. In Fernverkehrszügen (IC, EC, ICE) gilt es nicht. In den Regionalzügen kann man bis Zweibrücken fahren, in der Saarbahn bis Saargemünd. In den Regionalbussen der RSW schließt der Geltungsbereich des Semestertickets Zweibrücken und Waldmohr mit ein. Für Fahrpläne und weitere Informationen schauen Sie bitte auf der Seite www.saarbahn.de nach.

Deutsche Bahn

Das Semesterticket ist bis zu einem gewissen Grad auch für Fahrten mit der Deutschen Bahn einsetzbar. Von Saarbrücken aus können Sie mit der Bahn außerdem ganz Deutschland und Europa bereisen (zum Beispiel mit einer Fahrt mit dem ICE nach Paris in unter zwei Stunden). Mehr dazu unter www.bahn.de.

Flugzeug

In der Nähe von Saarbrücken befinden sich mehrere Flughäfen.

Der Flughafen Saarbrücken-Ensheim wird aus folgenden Städten direkt angeflogen: Berlin-Tegel, Hamburg, Luxembourg, Mallorca, Seville and Stockholm.
Mehr Informationen unter www.flughafen-saarbruecken.de.

Außerdem ist der Flughafen Frankfurt-Hahn nicht allzu weit entfernt, der eine ganze Reihe von internationalen Zielen anfliegt. Mehr dazu unter www.ryanair.com.

Auch der Flughafen Frankfurt am Main ist per Auto oder Bahn schnell zu erreichen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.flughafen-frankfurt.de.

ALLE internationalen Studierenden müssen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland um verschiedene Formalitäten kümmern, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. So müssen Sie sich innerhalb der ersten Woche Ihres Aufenthalts in Deutschland auf dem Einwohnermeldeamt (im Bürgeramt) in Ihrem Wohnort anmelden.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich bei jedem Umzug UND vor allem vor Ihrer Ausreise im Bürgeramt um- bzw. abmelden müssen!

Anmeldung im Bürgeramt

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung im Bürgeramt und der Terminvergabe.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis, der für die volle Länge Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein muss!
  • Mietvertrag der deutschen Wohnung oder Mietbescheinigung des Vermieters
  • 2 biometrische Passbilder
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis
  • Bargeld, um anfallende Gebühren bezahlen zu können

Die notwendigen Formulare etc. sind vor Ort vorhanden.

Allgemein dürfen ausländische Studierende pro Jahr 120 Tage oder alternativ 240 halbe Tage ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Jobs als studentische Hilfskräfte, kurz HiWis, an der Universität sind ohne Einschränkung arbeitserlaubnisfrei. Allerdings braucht man hierfür im Aufenthaltstitel die ausländerrechtliche Genehmigung von der Ausländerbehörde (§ 16 Abs. 3 AufenthG). Eine darüber hinausgehende Beschäftigung ist in der Regel nicht möglich.

Ausnahmen sind nur im Einzelfall bei vorübergehender Notlage oder unter Angabe besonderer Gründe möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

EU-Studierende aus den EU-Staaten dürfen in der Regel unbegrenzte Zeit (im Rahmen der üblichen Studierenden-Bestimmungen) arbeiten.

Mehr Informationen dazu unter www.arbeitsagentur.de

EU- und EWR-Bürger (Island, Liechtenstein, Norwegen) haben keine Visumspflicht und müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde melden. Allerdings sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt im Bürgeramt registrieren zu lassen! Hier finden Sie weitere Informationen zum Einwohnermeldeamt.

Ausländische Studierende, die nicht aus einem EU-Staat oder einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) einreisen, haben das von ihrem Heimatland ausgestellte Visum von der Ausländerbehörde in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" umzuwandeln. Bitte bei der Terminabsprache auch abklären, welche Unterlagen mitzubringen sind, damit Sie sich unnötige Laufwege ersparen!

Hier finden Sie weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis und zur Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde.

 

Es empfiehlt sich, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen, damit Transaktionen zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland und innerhalb Deutschlands (beispielsweise für Mietzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge etc.) einfacher, schneller und vor allem kostengünstiger durchgeführt werden können. Sie können ein deutsches Konto eröffnen, sobald Sie einen festen Wohnsitz in Saarbrücken haben und sich offiziell beim Bürgeramt angemeldet haben.

Girokonto

Achten Sie darauf, dass Sie ein Girokonto für Studierende eröffnen und fragen Sie nach, wie hoch die Gebühren für Kontoführung, Überweisungen und Daueraufträge sind und wie hoch die Gebühren für den Dispositionskredit sind (für den Fall, dass Sie kurzfristig Ihr Konto überziehen müssen).

Girokonten für Studierende sollten kostenlos sein, sämtliche weiteren Gebühren niedrig beziehungsweise ebenfalls kostenfrei!

EC-Karte

Sie erhalten von Ihrer Bank eine so genannte EC-Karte (Electronic Cash Karte). Mit dieser Karte können Sie fast überall in Deutschland an Geldautomaten Geld abheben. Bei Mitgliedern sogenannter "Cash groups" ist das Abheben von Bargeld kostenfrei bzw. kostengünstiger, bei fremden Banken kann eine Gebühr anfallen. Sie können sich auch Geld von zu Hause auf verschiedenen Wegen nach Deutschland überweisen lassen; allerdings dauert das häufig lang und ist teuer.
Für die ersten Wochen sollten Sie genug Geld bei sich haben, entweder als Traveler Checks oder über Ihre heimische Bank- oder Kreditkarte.

Überprüfen Sie schon in Ihrem Heimatland, ob Sie mit Ihrer Bank- oder Kreditkarte Zugriff auf Ihr Geld an deutschen Bankinstituten und Geldautomaten haben und wie teuer die Gebühren in einem solchen Fall sind.

Kreditkarte

Allgemein gilt, dass Kreditkarten mittlerweile fast überall auch für kleine Beträge akzeptiert werden. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen, da es noch immer einige kleinere Geschäfte oder auch Restaurants gibt, die nur Bargeld oder EC-Karten annehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen über die Eröffnung eines Bankkontos.

Alle Studierenden bezahlen vor der Einschreibung oder Rückmeldung den Sozialbeitrag, den Verwaltungskostenbeitrag und die Beiträge der Studierendenschaft. Alle Informationen über die Beitragshöhe und deren Zusammensetzung finden Sie auf der Webseite des Welcome Centers.

Mit der Zahlung dieser Gebühr erhalten die Studierenden einen Ausweis ("UdS-Card"), der u.a. die kostenlose Nutzung fast aller öffentlichen Verkehrsmittel im Saarland für einen Zeitraum von sechs Monaten ermöglicht. Hier finden Sie weitere Informationen zum "Semesterticket" und auch beim AStA (Studierendenschaft der Universität des Saarlandes).

Als Studierende am Europa-Institut müssen Sie sich auch an der Universität des Saarlandes immatrikulieren.
Dafür ist zunächst eine Gebühr an die Universität des Saarlandes zu überweisen. Dann müssen Sie einige Tage warten, bis Sie sich immatrikulieren können und sich dann Ihre Immatrikulationsbescheinigung (die beispielsweise für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt gebraucht wird) ausdrucken zu können über das SIM-Portal der Universität des Saarlandes.

Hier finden Sie alle Informationen zur Immatrikulation an der Universität des Saarlandes.

Hier finden Sie Informationen über die Registrierung und Benutzung das SIM-Portals.

Hier können Sie Bescheinigungen ausdrucken über das SIM-Portal.

Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Webseite der Universität des Saarlandes.
 

Allgemein sind ausländische Studierende in Deutschlandkranken- und pflegeversicherungspflichtig. Deshalb müssen Sie, wenn Sie nach Deutschland kommen, nachweisen, dass sie krankenversichert sind.

Für Studierende aus EU-Ländern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, reicht eine europäische Ausweiskarte - die sogenannte Europäische Reiseversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC). Diese Karte, die Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland bekommen, weist sie als Mitglied Ihrer Krankenkasse in allen Reiseländern Europas aus. Die Karte legen Sie bei einer der gesetzlichen Krankenkassen hier in Deutschland vor und erhalten dort eine Bestätigung über die Befreiung von den Kosten. Diese Bestätigung ist bei der Immatrikulation vorzulegen.

Durch die EHIC-Karte sind Sie praktisch deutschen Studierenden gleichgestellt. Sie müssen die Karte bei jedem Arztbesuch mitnehmen und vorlegen. Ihre Behandlungskosten werden dann vom Arzt direkt bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Eventuell lohnt sich eine private Zusatzversicherung, die neben dem Basisservice weitere Dienstleistungen wie Krankenrücktransport oder die volle Übernahme der Behandlungskosten garantiert. Bei einer privaten Krankenversicherung in Ihrem Heimatland genügt eine Bescheinigung von dieser, dass Sie dort versichert sind.

Studierende aus Ländern außerhalb der EUmüssen sich bei einerKrankenkasse in Deutschland zum Studierenden-Tarif versichern lassen. In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen. Viele private Krankenversicherungen bieten mittlerweile einen besonderen Tarif für ausländische Studierende an.

Generell würden wir Studierenden, die jünger als 30 Jahre alt sind, eine gesetzliche Krankenversicherung empfehlen.

Hier finden Sie mehr Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem über die Seite des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes und über die Seite der Universität des Saarlandes

 

Ob Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de unter den "Allgemeinen informationen zur Visumsbeantragung"), ob für Sie eine Visumpflicht besteht.

Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger benötigen in der Regel ein Visum, um nach Deutschland einreisen und dort über einen längeren Zeitraum leben zu können.

Den Antrag auf ein Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland beim Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen.

Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.

Tun Sie dies bitte rechtzeitig und bedenken Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis das Visum ausgestellt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen der Universität des Saarlandes zur Visabeantragung.