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Erasmus+ Personal (Lehrzwecke): Dozentenmobilität zu Unterrichtszwecken
Gastdozenten stärken durch ihren Aufenthalt an einer Partnerhochschule die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Deshalb fördert Erasmus+ Gastdozenturen an Partnerhochschulen und anderen Einrichtungen mit Erasmus Charta, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind. Dabei sollte die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Dies ist auch am Europa-Institut möglich, jedoch abhängig von der Kapazität. Daher bitten wir Sie, im Vorfeld eine E-Mail an erasmus@europainstitut.de zu schicken und sich über die Verfügbarkeit frühzeitig zu informieren.
Wer kann gefördert werden?
- Professoren oder Dozenten mit Arbeitsvertrag an der Saar-Uni
- Dozenten ohne Dotierung
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrkräfte
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, das zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen wird
Welchen Umfang hat eine Gastdozentur?
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern ohne Reisezeiten zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Das Unterrichtspensum umfasst mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Die maximale Förderdauer liegt bei zwölf Tagen.
Was wird gefördert und wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Finanziell gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Ausland angebotene Kurse müssen zwischen dem 1. Juni und dem 30. September des folgenden Jahres stattfinden. Mittel für Kurse des laufenden Studienjahres müssen bis Mitte April beantragt werden.
Was muss ich als nächstes tun?
Wenn Sie eine passende Partnerhochschule ausgewählt haben, wenden Sie sich bitte an das International Office, um das weitere Vorgehen mit uns zu besprechen. Sie sollten den Aufenthalt auch mit Ihrem Vorgesetzten abgesprochen haben.
Ansprechpartner
Dr. Mareike Fröhlich
Internationale Kooperationen & Projekte
Campus B2.1, 1. OG
erasmus@europainsitut.de
Regi Salataj
Koordination Masterprogramm
erasmus@europainsitut.de
Dr. Maria Cristina Sparapani-Pelster
Erasmus+ Fachkoordinatorin
mc.sparapani@mx.uni-saarland.de
OUTGOING
Erasmus+ Personal (Lehrzwecke): Dozentenmobilität zu Unterrichtszwecken
Gastdozenten stärken durch ihren Aufenthalt an einer Partnerhochschule die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Deshalb fördert Erasmus+ Gastdozenturen an Partnerhochschulen und anderen Einrichtungen mit Erasmus Charta, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind. Dabei sollte die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Wer kann gefördert werden?
- Professoren oder Dozenten mit Arbeitsvertrag an der Saar-Uni
- Dozenten ohne Dotierung
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrkräfte
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, das zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen wird
Ihre Gastdozentur darf nicht in Deutschland stattfinden (außer Sie lehren im Ausland und werden an eine deutsche Hochschule eingeladen) und nicht im Land Ihres Hauptwohnsitzes.
Wo kann ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen absolvieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit einer Universität abzuschließen, mit der bisher noch keine Kooperation besteht. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office.
Welchen Umfang hat eine Gastdozentur?
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern ohne Reisezeiten zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Das Unterrichtspensum umfasst mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Die maximale Förderdauer liegt bei zwölf Tagen.
Was wird gefördert und wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Finanziell gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Ausland angebotene Kurse müssen zwischen dem 1. Juni und dem 30. September des folgenden Jahres stattfinden. Mittel für Kurse des laufenden Studienjahres müssen bis Mitte April beantragt werden.
Was muss ich als nächstes tun?
Wenn Sie eine passende Partnerhochschule ausgewählt haben, wenden Sie sich bitte an das International Office, um das weitere Vorgehen mit uns zu besprechen. Sie sollten den Aufenthalt auch mit Ihrem Vorgesetzten abgesprochen haben.
Ansprechpartner
Dr. Mareike Fröhlich
Internationale Kooperationen & Projekte
Campus B2.1, 1. OG
erasmus@europainsitut.de
Regi Salataj
Koordination Masterprogramm
erasmus@europainsitut.de
Dr. Maria Cristina Sparapani-Pelster
Erasmus Plus Fachkoordinatorin
mc.sparapani@mx.uni-saarland.de