Mitgliedschaft

EVER ist sehr an der Mitarbeit von aktiven Studierenden interessiert. Jedem Jahrgang wird bereits mit Beginn der Lehrveranstaltungen am Europa-Institut die Möglichkeit gegeben, durch Unterstützung der Vereinsarbeit einen ersten Schritt in das lebendige Netzwerk ehemaliger Studierender des Europa-Instituts zu tun. Wenn Sie sich dazu entschließen, Mitglied bei EVER zu werden, sind Ihnen für die Zukunft wertvolle Kontakte sicher. 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25 €. Im ersten Jahr, das auf das Studium am Europa-Institut folgt, ist die Mitgliedschaft für Absolventen kostenlos.

Wer kann Mitglied werden?

§ 3: Mitgliedschaft 

(1) Mitglied des Vereins können werden 

  • ehemalige Studierende, die den Aufbaustudiengang "Europäische Integration" oder einen entsprechenden früheren Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben,
  • Doktoranden und Rechtsreferendare, die am Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, betreut wurden,
  • die Angehörigen des wissenschaftlichen Lehrpersonals der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Fakultät der Universität des Saarlandes einschließlich der ehemaligen Dozenten des Europa-Instituts.

(2) Sonstige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen können als Fördermitglieder aufgenommen werden. Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung benennen juristische Personen und Personenvereinigungen dem Vorstand einen Vertreter.

(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der hierüber im Einvernehmen mit dem Beirat beschließt. Gegen die Entscheidung des Vorstands kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende bestellen.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und erfolgt zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Der Ausschluss eines Mitglieds kann aus wichtigem Grund durch einen Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Beirats ausgesprochen werden. Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen der Einspruch an die Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.


Zielsetzung

Ziel der Ehemaligen-Vereinigung ist es, durch zahlreiche Aktivitäten 

  • den Aufbau eines Netzwerkes von Absolventen des Europa-Instituts zu fördern,
  • den gegenseitigen Informationsaustausch auch nach dem Abschluss des Aufbaustudiengangs zu gewährleisten,
  • die Kontakte zu den Studenten am Europa-Institut aufrechtzuerhalten und
  • das Bildungsangebot des Europa-Instituts zu unterstützen.

Weiterhin führt EVER fach- und (länder-) grenzenüberschreitend Studierende und Ehemalige des Europa-Instituts aus verschiedenen Nationen zusammen und bietet eine Kontaktstelle, um auch außerhalb des Studienprogramms weltweit zur Völkerverständigung beizutragen.