
Masterprogramm (LL.M.) | Europäisches und Internationales Recht
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Alle Informationen zu unserem Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht (LL.M.) finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an application(at)europainstitut.de!
KEY FACTS
- Einjähriges Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht
- Kursprogramm findet komplett auf Englisch statt, einige Kurse können auf Deutsch belegt werden
- Nach einer Basic Phase mit Modul 1: European Integration werden 4 vertiefende Tracks angeboten: Track 1 mit Modul 2: European Economic Law - Compliance - Regulation, Track 2 mit den Modulen 3 und 4: Trade, Investment and International Dispute Settlement, Track 3 mit dem Modul 5: European and International Protection of Human Rights sowie Track 4 mit dem Modul 6: IT Recht (aktuell nur auf Deutsch verfügbar). Anschließend erfolgt das Schreiben der Masterarbeit.
- International anerkannter Titel "Master of Laws" (LL.M.)
- Hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis
- Praxisorientierte Lehre mit hohem wissenschaftlichen Anspruch
- 75 Studierende aus fast 40 Nationen
- Vermittlung wichtiger Soft Skills
- Exkursionen zu europäischen und internationalen Institutionen
- Intensive Betreuung durch das Team des Europa-Instituts
- Internationales Netzwerk über die Alumni-Vereinigung EVER e.V.
- Gezielte Vorbereitung auf den europäischen und internationalen Arbeitsmarkt
Bewerbung
Bewerben Sie sich jetzt bei einem der weltweit ältesten und rennomiertesten Masterprogramme - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungsfristen
Der Masterstudiengang "Europäisches und Internationales Recht" beginnt grundsätzlich im Wintersemester, Anfang Oktober. Bewerber werden über das genaue Datum informiert, sobald dieses festgelegt wurde.
Bewerbungsfrist ist der 15. Juli. Spätbewerbungen sind bis 30. September eines jeden Jahres möglich. Bitte beachten Sie, dass die Spätbewerbungsfrist nur für diejenigen gilt, die kein Visum benötigen.
Wir empfehlen Bewerberinnen und Bewerbern mit Visumspflicht, sich bis zum 15. März des jeweiligen Jahres zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Prozess zur Beantragung eines Visums durchaus über Monate, oder in einigen Ländern über den Zeitraum eines Jahres hinaus erstrecken kann! Bevor Sie sich bewerben, erfragen Sie bitte beim zuständigen Deutschen Konsulat in Ihrer Nähe, wie lange die Beantragung/Bearbeitung eines Visumsantrages dauern kann, sowie die erforderlichen Schritte. Leider haben wir nicht die Möglichkeit, Sie bei der Terminanfrage zur Beantragung eines Visums zu unterstützen; weiterhin können wir auch die Wartezeiten auf ein beantragtes Visum nicht beeinflussen.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Wichtiger Hinweis für Bewerber:innen mit einem chinesischen/indischen/vietnamesischen Hochschulabschluss
Die Akademische Prüfstelle (APS) prüft grundsätzlich die Unterlagen von Bewerber*innen, die sich mit einem chinesischen, indischen oder vietnamesischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Maßgeblich für die Prüfung ist, dass der Bildungsnachweis im jeweiligen APS-Land erworben wurde, nicht die Staatsbürgerschaft des Bewerbers/der Bewerberin.
Zeugnisse oder Leistungsnachweise aus Nicht-APS-Ländern werden grundsätzlich nicht durch die APS geprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber*innen ein Zertifikat, das bestätigt, sie sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifizieren.
Ein APS-Zertifikat wird nicht benötigt bei
- Bewerber*innen, die ein aus europäischen oder öffentlichen Mitteln aus Deutschland finanziertes Stipendium (z.B. Erasmus, DAAD) erhalten, sofern die Stipendiengeber nicht auf eine Überprüfung durch die APS bestehen.
- Bewerber*innen mit Abschlüssen von internationalen Schulen oder internationalen Hochschulen im APS-Land.
- Bewerber*innen für Masterstudiengänge , die die Masterzugangsberechtigung (i.d.R. Bachelorabschluss) nicht in China, Indien oder Vietnam erworben haben. Dies gilt jedoch nur bei Abschluss des zum Masterstudium berechtigendem Studiums, d.h. die endgültigen Abschlussdokumente müssen vorliegen. Andernfalls muss ein APS-Zertifikat eingereicht werden.
- Bewerber*innen mit einem Leistungsnachweis aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein APS-Zertifikat.
- Bewerber*innen mit indischem Bildungsabschluss, die bereits in Deutschland leben und kein Visumsverfahren mehr durchlaufen, benötigen aktuell (noch) kein APS-Zertifikat.
- Bewerber*innen mit indischen Schulzeugnissen, wenn ein Nachweis über eine bereits bestandene Feststellungsprüfung/Studienkolleg besteht.
- Bewerber*innen, die von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule studieren.
Im geltendem KMK-Beschluss vom 17.03.2006 i. d. F. vom 10.12.2015 heißt es: „Die Hochschulen werden Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus den Staaten mit akademischer Prüfstelle bei Anfragen und direkten Bewerbungen (…) auffordern, ihre Bewerbungsunterlagen vor der Zuleitung an eine deutsche Hochschule bei der Akademischen Prüfstelle (…) einzureichen.“
Das APS-Zertifikat ist Teil des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung und damit formale Zugangsvoraussetzung für ein Studium an deutschen Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Hochschule muss das APS-Zertifikat vorliegen.
Im Falle der Beantragung eines Studierendenvisums im jeweiligen APS-Land ist das APS-Zertifikat auch zwingend vorzulegen, im Regelfall wird ohne das Zertifikat kein Visum erteilt!
APS China
Haben Sie einen chinesischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Zusätzlich zur Dokumentenprüfung führt die APS China noch ein Plausibilitätsinterview mit den Antragstellern durch. Bei chinesischen Studierenden, die zwar laut Bewertungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber noch nicht im letzten Studienjahr ihres Studiums in China sind, wird das Interview durch das Ablegen eines TestAS ersetzt.
Bewerber*innen aus China und Vietnam, die im Rahmen des Familiennachzuges über einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen, benötigen zwar ein APS-Zertifikat, müssen für das APS-Verfahren jedoch grundsätzlich nicht in ihr Heimatland zurückkehren, sondern können das "Dokumentenprüfverfahren" durchlaufen, das nur die Überprüfung der schriftlichen Nachweise umfasst. Dies gilt auch, wenn Bewerber*innen mit chinesischen oder vietnamesischen Zeugnissen über eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
APS Indien
Haben Sie einen indischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Ausnahmeregelung für Bewerber*innen mit indischen Bildungsnachweisen:
Den Hochschulen wurde zum Wintersemester 23/24 erlaubt, Bewerber*innen mit indischen Bildungsabschlüssen auch ohne APS-Zertifikat „bedingt“ zuzulassen und das APS-Zertifikat per Auflage im Zulassungsbescheid erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorlegen zu lassen.
Diese Ausnahmeregel wurde für das Sommersemester 2024 verlängert.
Grundsätzlich können Studierende, die in einem Bachelor-Studiengang an einer indischen Universität eingeschrieben sind, ihren Studiengang aber noch nicht abgeschlossen haben, auch zu einem Interview eingeladen werden. Die APS Indien behält sich das Recht vor, jeden Bewerber/jede Bewerberin bei Bedarf zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Studierende, die sich für einen Masterstudiengang bewerben und bereits einen Bachelor in Indien abgeschlossen haben, sind von der TestAS-Anforderung befreit (Dokumentenprüfverfahren).
APS Vietnam
Haben Sie einen vietnamesischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Hochschulabschlüssen, die ein weiterführendes Studium aufnehmen möchten (zweites Bachelorstudium, Masterstudium, Aufbaustudiengang etc.) müssen an einem Interview teilnehmen.
Bewerber*innen aus China und Vietnam, die im Rahmen des Familiennachzuges über einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen, benötigen zwar ein APS-Zertifikat, müssen für das APS-Verfahren jedoch grundsätzlich nicht in ihr Heimatland zurückkehren, sondern können das "Dokumentenprüfverfahren" durchlaufen, das nur die Überprüfung der schriftlichen Nachweise umfasst. Dies gilt auch, wenn Bewerber*innen mit chinesischen oder vietnamesischen Zeugnissen über eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
HABEN SIE FRAGEN?
Sie können uns auch per E-Mail unter application@europainstitut.de erreichen und gerne ein persönliches Gespräch per Telefon oder vor Ort mit einem Mitglied unseres Teams vereinbaren.
Zulassungsbedingungen
Zulassungsbedingungen für eine Bewerbung am Europa-Institut für den Masterstudiengang Europäisches und Internationales Recht sind
- ein abgeschlossenes juristisches oder vergleichbares Hochschulstudium (Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule,
- der Nachweis fundierter Kenntnisse der englischen Sprache und gegebenenfalls der deutschen Sprache.
Sprachnachweis
Fundierte Englischkenntnisse sind unabdingbar für das Studium am Europa-Institut. Wenn Sie zudem deutschsprachige Kurse belegen möchten, müssen Sie auch einen Sprachnachweis für Deutsch erbringen.
Sprachnachweis Englischkenntnisse
Als Sprachnachweis über Englischkenntnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht aus einem englischsprachigen Land kommen, wird Folgendes anerkannt:
- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language). Hierfür hat das Europa-Institut einen TOEFL Code, den Sie angeben können, wenn Sie den TOEFL-Test machen. Ihre Ergebnisse werden dann direkt an das Europa-Institut weitergeleitet. Unser Code lautet: 4580.
- IELTS Academic (International English Language Testing System)
- Cambridge Certificate
- Abschlussexamen einer englischsprachigen Hochschule
- Examensabschluss im Fach Anglistik an einer ausländischen Universität
Sprachnachweis Deutschkenntnisse
Als Sprachnachweis über Deutschkenntnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die von außerhalb des deutschsprachigen Raums kommen, wird Folgendes anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
- Vom Goethe-Institut verliehenes Kleines Deutsches Sprachdiplom oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- Abschlussexamen einer deutschen bzw. deutschsprachigen Hochschule
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
- Examensabschluss im Fach Germanistik an einer ausländischen Universität
Kosten
Hinweis: Die Studiengebühren für den Masterstudiengang Europäisches und Internationales Recht betragen 3.400 Euro pro Semester, 6.800 Euro für das Studienjahr. Zu den Studiengebühren hinzu kommt ein Semesterbeitrag, der pro Semester an die Universität des Saarlandes entrichtet werden muss. Des Weiteren sollten Sie mit ca. 650 Euro Lebenshaltungskosten pro Monat rechnen. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Website des Welcome Centers.
Bitte beachten Sie, dass im Visumsantragsverfahren meist ein Sperrkonto als Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel vorgelegt werden muss. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder einem Nicht-EWR-Land nach Deutschland kommen, müssen Sie anhand dieses Finanzierungsnachweises bestätigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland für ein Jahr decken können. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Stipendien
Wir haben für Sie auf unserer Informationsseite Finanzen & Stipendien eine Übersicht an ausgesuchten Stipendienprogrammen und Websiten zusammengestellt, die Sie bei der Suche nach einem passenden Stipendium unterstützen können.
Bitte beachten Sie, dass das Europa-Institut selbst keine Stipendien vergibt. Der Bewerbungsprozess für Stipendien - auch für das Deutschlandstipendium - erfolgt unabhängig von uns.
Bewerbung per Post | Formulare
Das Bewerbungsformular gibt es in zwei Versionen. Die obere Variante ist ein Formular, das am Computer ausgefüllt werden kann, danach jedoch ausgedruckt und per Post an uns verschickt werden muss. Beim zweiten Formular können Sie das Formular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und danach per Post an uns verschicken.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Formular online auszufüllen, müssten Sie es zunächst lokal speichern und danach ausfüllen.
- Bewerbungsformular am Computer ausfüllen (und danach per Post verschicken)
- Bewerbungsformular von Hand ausfüllen (und danach per Post verschicken)
Bitte halten Sie bei der Zusendung der Unterlagen unbedingt folgende Reihenfolge ein:
- Zulassungsantrag und 2 Lichtbilder
- Maschinengeschriebener Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusses
- Notenübersicht (Transcript of Records)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Nachweis englischer Sprache
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprache (nur für Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Raum, die deutsche Veranstaltungen besuchen möchten)
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per Post an:
Europa-Institut
Universität des Saarlandes
Campus, Geb. B2 1, Raum 357
D-66123 Saarbrücken
Für weitere Informationen oder Hilfe beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen Frau Kerstin Schmidt und Frau Anke Hinton:
Telefon: +49 (0)681/302 - 3653 oder
+49 (0)681/302 - 6667
Fax: +49 (0)681/302 - 4369
E-Mail: application(at)europainstitut.de