Masterprogramm (LL.M.) | Europäisches und Internationales Recht
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Alle Informationen zu unserem Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht (LL.M.) finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an application(at)europainstitut.de!
KEY FACTS
- Einjähriges Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht
- Kursprogramm findet komplett auf Englisch statt, einige Kurse können auf Deutsch belegt werden
- Nach einer Basic Phase mit Modul 1: European Integration werden 4 vertiefende Tracks angeboten: Track 1 mit Modul 2: European Economic Law - Regulatory - Compliance, Track 2 mit den Modulen 3 und 4: Trade, Investment and International Dispute Resolution, Track 3 mit dem Modul 5: European and International Human Rights sowie Track 4 mit dem Modul 6: Technology & Law (aktuell nur auf Deutsch verfügbar). Anschließend erfolgt das Schreiben der Masterarbeit.
- International anerkannter Titel "Master of Laws" (LL.M.)
- Hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis
- Praxisorientierte Lehre mit hohem wissenschaftlichen Anspruch
- 75 Studierende aus fast 40 Nationen
- Vermittlung wichtiger Soft Skills
- Exkursionen zu europäischen und internationalen Institutionen
- Intensive Betreuung durch das Team des Europa-Instituts
- Internationales Netzwerk über die Alumni-Vereinigung EVER e.V.
- Gezielte Vorbereitung auf den europäischen und internationalen Arbeitsmarkt
Bewerbung
Bewerben Sie sich jetzt bei einem der weltweit ältesten und rennomiertesten Masterprogramme - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungsfristen
Der Masterstudiengang "Europäisches und Internationales Recht" beginnt in der Regel zum Wintersemester, Mitte Oktober.
Bewerbungsfrist ist der 15. Juli, Spätbewerbungen sind bis 30. September eines jeden Jahres möglich.
Wir empfehlen Bewerberinnen und Bewerbern mit Visumspflicht, sich bis zum 30. April zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Prozess zur Beantragung eines Visums durchaus über Wochen oder sogar Monate ziehen kann!
Ein weiterer Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob Sie ein relevantes Prüfverfahren Ihrer erbrachten Leistung durch die Akademische Prüfstelle (APS) durchlaufen müssen. Dies gilt für Bewerber aus China, Vietnam und neuerdings auch Indien.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
JETZT ONLINE BEWERBEN!
Wir freuen uns auf Bewerbungen für das neue Studienjahr 2025/2026
Hier gehts zur ONLINE-BEWERBUNGHABEN SIE FRAGEN?
Sie können uns auch per E-Mail unter application@europainstitut.de erreichen und gerne ein persönliches Gespräch per Telefon oder vor Ort mit einem Mitglied unseres Teams vereinbaren.
Zulassungsbedingungen
Zulassungsbedingungen für eine Bewerbung am Europa-Institut für den Masterstudiengang Europäisches und Internationales Recht sind
- ein abgeschlossenes juristisches oder vergleichbares Hochschulstudium (Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule,
- der Nachweis fundierter Kenntnisse der englischen Sprache und gegebenenfalls der deutschen Sprache.
Sprachnachweis
Fundierte Englischkenntnisse sind unabdingbar für das Studium am Europa-Institut. Wenn Sie zudem deutschsprachige Kurse belegen möchten, müssen Sie auch einen Sprachnachweis für Deutsch erbringen.
Sprachnachweis Englischkenntnisse
Als Sprachnachweis über Englischkenntnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht aus einem englischsprachigen Land kommen, wird Folgendes anerkannt:
- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language). Hierfür hat das Europa-Institut einen TOEFL Code, den Sie angeben können, wenn Sie den TOEFL-Test machen. Ihre Ergebnisse werden dann direkt an das Europa-Institut weitergeleitet. Unser Code lautet: 4580.
- IELTS Academic (International English Language Testing System)
- Cambridge Certificate
- Abschlussexamen einer englischsprachigen Hochschule
- Examensabschluss im Fach Anglistik an einer ausländischen Universität
Sprachnachweis Deutschkenntnisse
Als Sprachnachweis über Deutschkenntnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die von außerhalb des deutschsprachigen Raums kommen, wird Folgendes anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
- Vom Goethe-Institut verliehenes Kleines Deutsches Sprachdiplom oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- Abschlussexamen einer deutschen bzw. deutschsprachigen Hochschule
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
- Examensabschluss im Fach Germanistik an einer ausländischen Universität
Kosten
Hinweis: Die Studiengebühren für den Masterstudiengang Europäisches und Internationales Recht betragen 3.400 Euro pro Semester, 6.800 Euro für das Studienjahr. Zu den Studiengebühren hinzu kommt ein Semesterbeitrag, der pro Semester an die Universität des Saarlandes entrichtet werden muss. Des Weiteren sollten Sie mit ca. 650 Euro Lebenshaltungskosten pro Monat rechnen. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Website des Welcome Centers.
Bitte beachten Sie, dass im Visumsantragsverfahren meist ein Sperrkonto als Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel vorgelegt werden muss. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder einem Nicht-EWR-Land nach Deutschland kommen, müssen Sie anhand dieses Finanzierungsnachweises bestätigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland für ein Jahr decken können. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Stipendien
Wir haben für Sie auf unserer Informationsseite Finanzen & Stipendien eine Übersicht an ausgesuchten Stipendienprogrammen und Websiten zusammengestellt, die Sie bei der Suche nach einem passenden Stipendium unterstützen können.
Bitte beachten Sie, dass das Europa-Institut selbst keine Stipendien vergibt. Der Bewerbungsprozess für Stipendien - auch für das Deutschlandstipendium - erfolgt unabhängig von uns.
Bewerbung per Post | Formulare
Das Bewerbungsformular gibt es in zwei Versionen. Die obere Variante ist ein Formular, das am Computer ausgefüllt werden kann, danach jedoch ausgedruckt und per Post an uns verschickt werden muss. Beim zweiten Formular können Sie das Formular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und danach per Post an uns verschicken.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Formular online auszufüllen, müssten Sie es zunächst lokal speichern und danach ausfüllen.
- Bewerbungsformular am Computer ausfüllen (und danach per Post verschicken)
- Bewerbungsformular von Hand ausfüllen (und danach per Post verschicken)
Bitte halten Sie bei der Zusendung der Unterlagen unbedingt folgende Reihenfolge ein:
- Zulassungsantrag und 2 Lichtbilder
- Maschinengeschriebener Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusses
- Notenübersicht (Transcript of Records)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Nachweis englischer Sprache
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprache (nur für Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Raum, die deutsche Veranstaltungen besuchen möchten)
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per Post an:
Europa-Institut
Universität des Saarlandes
Campus, Geb. B2 1, Raum 357
D-66123 Saarbrücken
Für weitere Informationen oder Hilfe beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen Frau Kerstin Schmidt und Frau Anke Hinton:
Telefon: +49 (0)681/302 - 3653 oder
+49 (0)681/302 - 6667
Fax: +49 (0)681/302 - 4369
E-Mail: application(at)europainstitut.de
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Spätbewerbungsfrist ist der 30. September 2024!
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