Der Masterstudiengang ist als einjähriges rechtswissenschaftliches Vertiefungsstudium auf dem Gebiet des europäischen Unions- und Gemeinschaftsrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts konzipiert.
Die Ausbildung konzentriert sich auf institutionelles und materielles Europarecht, auf Wettbewerbs-, Kartell- und Steuerrecht sowie auf Außen- und Handelspolitik.
Besondere Schwerpunktbereiche werden mit den möglichen Spezialisierungen auf Europäisches Medienwesen, Europäischer Menschenrechtsschutz, Außenwirtschaft und Europäisches Management angeboten.
Abschluss: Magister des Europarechts (LL.M.)
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