Christoph Arhold

Counsel bei White and Case LLP, Berlin

 

Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang

Christoph Arhold ist hauptsächlich im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht, inklusive Kartellrecht, Fusionskontrolle und insbesondere Beihilfen- und Förderrecht tätig. Darüber hinaus berät Herr Arhold Mandanten auf anderen Gebieten des europäischen Gemeinschaftsrechts, vor allem mit Bezug zum europäischen Binnenmarkt, etwa im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, der Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes, aber auch im Außen-Handels, insbesondere Exportkontrollrecht, wo er wie auch im Wettbewerbsrecht regelmäßig Due Dilligence Untersuchungen und Compliance-Schulungen durchführt.

 

Herr Arhold berät im gesamten deutschen Förder- und europäischen Beihilfenrecht. Von der Antragstellung bei nationalen Behörden über die Notifizierung bei der Kommission bis hin zum Rechtschutz vor nationalen und Gemeinschaftsgerichten.

 

Aktuell berät Herr Arhold verstärkt bei der Beantragung von Beihilfen unter dem Temporary Framework (in Deutschland umgesetzt durch die Maßnahmen der Konjunkturpakte I und II), beispielsweise im Zusammenhang mit der Restrukturierung der deutschen Tochter eines amerikanischen Automobilkonzerns oder eines großen Druckmaschinenherstellers.

 

Zudem berät Herr Arhold regelmäßig bei der Notifizierung von Beihilfenprojekten bei der Europäischen Kommission, z.B. nach dem multisektoralen Rahmen für große Investitionsvorhaben wie auch nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien. Aktuell berät er die öffentlichen Anteilseigner bei Notifizierung und Verhandlung von Umstrukturierungsbeihilfen für eine große deutsche Bank.

 

Darüber hinaus verfügt Herr Arhold über erhebliche Prozesserfahrung vor deutschen Gerichten, vor allem aber auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

 

In der Grundsatzentscheidung des Gerichts erster Instanz (EuG)
T-198/01 R hat Herr Arhold erstmals einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Beihilferückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission erwirkt. In der weiteren Grundsatzentscheidung T-237/02 hat das EuG zum ersten Mal den grundsätzlichen Zugang zu Dokumenten in Beihilfeverfahren nach der sog. Transparenzverordnung anerkannt. In einem kürzlich erfolgreich beendeten Gerichtsverfahren vertrat Herr Arhold den deutschen Kabelverband als Streithelfer zu Gunsten der Europäischen Kommission (T-08/06 und T-24/06). In weiteren noch anhängigen Verfahren vertritt er ein ungarisches Elektrizitätsunternehmen (T-80/06 und T-182/09) als angeblichen Beihilfeempfänger. Darüber hinaus vertritt Herr Arhold auch die Europäische Kommission (T-297/05 und T-41/07).

 

Herr Arhold wird vom Juve-Handbuch als einer der herausragenden deutschen Beihilfenrechtsexperten herausgehoben. Als solcher tritt er in nationalen und internationalen Fachkonferenzen als Redner auf und publiziert in einschlägigen Zeitschriften und Kommentaren.

 

Vor seiner Zeit als Rechtsanwalt bei White & Case war Herr Arhold u. a. tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Torsten Stein, Direktor des Europa-Instituts Saarbrücken, als Mitarbeiter im Kabinett des damaligen deutschen Richters am EuGH und ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, sowie als Assistent eines Mitglieds des Europäischen Parlaments.

 

Dem Europa-Institut der Universität des Saarlandes ist Herr Arhold weiterhin durch seine jährliche Dozententätigkeit im Beihilfenrecht verbunden.

 


Kontakt

Christoph Arhold
Counsel
White & Case LLP
Kurfürstendamm 32
10719 Berlin, Germany

 

rue de la Loi, Wetstraat 62
1040 Brussels, Belgium

 

E-Mail: carhold(at)whitecase.com

 

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