Promotion

Das Europa-Institut bietet optimale Promotionsvoraussetzungen für Doktoranden. Doktoranden am Europa-Institut forschen bei größtmöglicher wissenschaftlicher Freiheit und gleichzeitig intensiver fachlicher Betreuung durch ihre Doktorväter. Schon jetzt verfügt das Europa-Institut über eine Vielzahl von Doktoranden, die schwerpunktmäßig in den Bereichen Europarecht und Völkerrecht promovieren. Die Doktoranden haben häufig den Aufbaustudiengang des Europa-Instituts absolviert, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Promotion am Europa-Institut.

 

Die Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes erlaubt es außerdem ausländischen Studierenden ohne eigenes Zulassungs- und Anerkennungsverfahren über die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen am Europa-Institut zu promovieren. Voraussetzung ist, dass sie den Masterstudiengang "Europäische Integration" sowie ihre Magisterarbeit mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen haben (siehe § 5 der Promotionsordnung).
Alle Professoren, die zur Lehre am Europa-Institut berechtigt sind, können Doktoranden aus dem Europa-Institut annehmen. Doktoranden haben die Möglichkeit, auch nach ihrem Studium am Europa-Institut noch an Kursen teilzunehmen, die der Vertiefung ihres Dissertationsthemas dienen.


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